Nutzungsvertrag zur Risikoprüfungsplattform vers.diagnose

Präambel - Die versdiagnose GmbH bietet Nutzungsrechte an der von ihr unter den Namen „vers.diagnose“ betriebenen onlinebasierten Risikoprüfungsplattform zur automatisierten Annahmeentscheidung gegenüber Versicherungsvermittlern zu den nachstehenden Vertragsbedingungen an.

Der am Vertragsabschluss interessierte Versicherungsvermittler gibt durch die Bestellung eines Nutzungsrechts an der Risikoprüfungsplattform vers.diagnose - im Folgenden „Risikoprüfungsplattform“ genannt - ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab, welches durch die Versendung einer E-Mail zur personengebundenen Aktivierung des Nutzungsrechts an der Risikoprüfungsplattform an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse durch die versdiagnose GmbH angenommen wird.

Dies vorausgeschickt, stellen sich die Vertragsbedingungen des Nutzungsvertrags wie folgt dar:

Nutzungsvertrag zwischen

versdiagnose GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover
- nachstehend versdiagnose genannt -

und

dem jeweiligen um Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages nachsuchenden Versicherungsvermittler
- nachstehend Lizenznehmer genannt -

1. Vertragsgegenstand, technische Anforderungen, persönlicher Anwendungsbereich, Leistungen und Leistungsänderungen

1.1. versdiagnose betreibt eine nach ihr benannte onlinebasierte Risikoprüfungsplattform zur automatisierten Risikoprüfung und Annahme-entscheidung für alle aufgeschalteten Versicherungsgesellschaften und -Produkte. Unter „Annahmeentscheidung“ sind hierbei die folgenden möglichen Ergebnisse der automatischen Risikoprüfung zu verstehen: Versicherungsfähigkeit (Annahme) ohne oder mit Erschwerungen. Unter „Erschwerungen“ sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu verstehen. Die Annahmeentscheidungen können je Versicherer unterschiedlich ausfallen und bedeuten nicht, dass eine individuelle Prüfung durch den jeweiligen Versicherer nicht zu einem anderen Ergebnis kommen kann.

1.2. Die Informationen, eingebundenen Versicherungsgesellschaften und Tarife der Risikoprüfungsplattform erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. versdiagnose schuldet kein Zustandekommen eines Versicherungsvertrages zwischen den Kunden des Lizenznehmers und den Versicherern. Ein möglicher (Versicherungs-)Vertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Lizenznehmer, dessen Kunden und / oder dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande. Für den Vertrag zwischen dem Kunden des Lizenznehmers und dem Versicherer sind ausschließlich die zwischen dem Kunden und dem Versicherer ausgehandelten und vereinbarten Inhalte maßgeblich. versdiagnose ist nicht Vertreter oder Vertragspartei des zwischen dem Kunden des Lizenznehmers und dem Lizenznehmer eventuell abgeschlossenen Versicherungsvertrags. versdiagnose erbringt mit der Risikoprüfungsplattform weder gegenüber dem Lizenznehmer noch gegenüber dessen Kunden eine Anlageberatung, Anlagevermittlung, Versicherungsberatung, Versicherungsvermittlung (insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung) oder sonstige Leistung. Das Verwendungsrisiko für die Nutzung der Risikoprüfungsplattform trägt der Lizenznehmer. Die Überprüfung auf Eignung der Versicherungsprodukte für die speziellen Kundensituationen ist Sache des Lizenznehmers.

1.3. Die Zugriffsmöglichkeit auf die Risikoprüfungsplattform wird Lizenznehmern zur nicht ausschließlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung ist ausschließlich über das Internet durch einen Lizenznehmer als benannten Nutzer möglich.

1.4. Das Nutzungsrecht wird allein Lizenznehmern mit Sitz in Deutschland in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Vermittler von Versicherungen und / oder Finanzdienstleistungen (Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Mehrfachvertreter) eingeräumt, die Versicherungsprodukte von Versicherungsgesellschaften an Kunden mit Wohnsitz in Deutschland vermitteln. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Risikoprüfungsplattform durch andere Unternehmen, wie insbesondere Versicherungsgesellschaften, Mitarbeiter von Versicherern und exklusiv für einen Versicherer tätige Vermittler und Vertriebe, von Call-Center Mitarbeitern für Tele-Marketing sowie Verbrauchern ist nicht gestattet.

1.5. Die vertragsgegenständlichen Daten und Informationen sind für alle gängigen Internet-Browser, die eine europaweite Marktabdeckung von mehr als 10% erreichen, in der jeweils aktuellen Version optimiert. Bei der Nutzung anderer Browser kann es gegebenenfalls zu Einschränkungen in der Qualität der Darstellung und Funktion kommen. Hiervon können zentrale Inhalte betroffen sein.
Zur Ansicht und Druck der mit Hilfe der Risikoprüfungsplattform gefertigten Dokumentation ist der Adobe® Reader® in der jeweils aktuellen Version erforderlich.

1.6. versdiagnose ist berechtigt, den Inhalt und Umfang der vertragsgegenständlichen Risikoprüfungsplattform sowie die damit erstellten Dokumente nach freiem Ermessen unter angemessener Vorankündigung nach gewonnenen Erkenntnissen und Erfordernissen an aktuelle technische und / oder sonstige Standards (z.B. Standards in der Versicherungsbranche) anzupassen. versdiagnose ist in diesem Rahmen insbesondere in Bezug auf die Oberfläche, die verfügbaren Funktionen sowie die Datenlieferungen zu Abweichungen und Änderungen des Leistungsumfangs berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Lizenznehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und die Änderungen bzw. die Abweichungen auf einer generellen Änderung des Angebots der Risikoprüfungsplattform beruhen. Unter den vorstehenden Voraussetzungen ist versdiagnose auch zu Änderungen bzw. Abweichungen berechtigt,

  • soweit eine der Leistung zugrundeliegende Lizenz oder anderweitige zur Erbringung der Leistung erforderliche Berechtigung eines Dritten entfallen ist, oder
  • soweit sie zur Anpassung an den Stand der Technik oder zur Optimierung der technischen Systeme erforderlich sind.

Soweit die Änderungen und / oder Abweichungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Vertragszwecks führen sollten, ist der Lizenznehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beeinträchtigung berechtigt. Macht der Lizenznehmer von diesem Recht keinen Gebrauch und wurde der Lizenznehmer auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen, wird der Vertrag mit dem geänderten Leistungsumfang fortgeführt.

2. Umfang des Nutzungsrechtes

2.1. versdiagnose räumt dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrages ein an die Person des Lizenznehmers gebundenes, nicht übertragbares, einfaches, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Risikoprüfungsplattform einschließlich der darin jeweils zugänglichen Informationen der Risikoprüfungsplattform zu dem in Ziffer 2.2. bestimmten Zweck ein.

2.2. Die ausschließlichen Rechte an den im Rahmen der Nutzung der Risikoprüfungsplattform dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Daten verbleiben bei versdiagnose. Die auf Grund des Nutzungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen dürfen allein zu dem Zweck der Information des Lizenznehmers für das Vermittlungsgeschäft im Rahmen einer konkreten (Online- und Offline-) Beratung von seinen Endkunden (Versicherungsinteressenten) für die Prüfung, Vermittlung oder Änderung von Versicherungsverträgen verwendet werden. Hierfür ist die Vervielfältigung in Form der Speicherung und Weitergabe der Informationen ausschließlich in Form der mit der Risikoprüfungsplattform erstellten PDF-Dokumente zum Zwecke der Beantragung von Versicherungsschutz zulässig. Eine Weitergabe dieser Informationen zu einem anderen Zweck als der Beantragung von Versicherungsschutz ist nicht gestattet. Eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken, die öffentliche Zugänglichmachung oder Weiterveräußerung von Informationen und Daten ist ebenso wie das systematische und methodische Übertragen der dem Lizenznehmer über die Risikoprüfungsplattform zur Verfügung gestellten Informationen in ein anderes System und / oder die Weitergabe der Informationen und Daten zur Verfolgung eines anderen als den vorstehend genannten Zwecks unabhängig von der Art des Informationsträgers / Dateiformats in jedem Fall nicht gestattet. Eine Nutzung der Risikoprüfungsplattform für das Produktmanagement, Branchenvergleiche oder für sonstige rein interne Zwecke, die unabhängig von einer konkreten Beratung von Endkunden (Versicherungsinteressenten) des Lizenznehmers zur Prüfung, Vermittlung oder Änderung von Versicherungsverträgen erfolgt, ist unzulässig. Das Nutzungsrecht gestattet keine über den Umfang der nach diesem Nutzungsvertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Nutzungshandlungen. Es ist insbesondere nicht zulässig, unabhängig von einer konkreten Beratungssituation Versicherungstarife abzurufen.

2.3. Gespeicherte Informationen sind nach Beendigung des Nutzungsvertrags zu löschen. Dies gilt nicht für PDF-Dokumente, die der Lizenznehmer mit Hilfe der Risikoprüfungsplattform im Rahmen der konkreten Beratungssituation bei Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit generiert; diese dürfen von dem Lizenznehmer zu dem Zweck der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert sowie im Rahmen des Zwecks gemäß Ziffer 2.2. genutzt werden. Die Bestimmungen dieser Ziff. 2 gelten auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags bezüglich dieser Informationen bis zu deren Löschung fort.

2.4. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten jeweils nur für eine natürliche Person; sofern es sich bei dem Lizenznehmer um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt steht das Nutzungsrecht allein dem gesetzlichen Vertreter des Lizenznehmers zu. Sofern weitere Personen die Risikoprüfungsplattform nutzen möchten, ist die Begründung weiterer Lizenzen für diese Personen erforderlich, die der Anzahl tatsächlicher Nutzer der Risikoprüfungsplattform entsprechen muss. Alle im Nutzungsvertrag zur Risikoprüfungsplattform enthaltenen Bestimmungen gelten für juristische Personen entsprechend. Die juristische Person hat für die Einhaltung der Bestimmungen des Nutzungsvertrags durch die natürlichen Personen Sorge zu tragen und haftet gegenüber versdiagnose für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung.

3. Persönliche Zugangsberechtigung

3.1. Der Lizenznehmer erhält zur persönlichen Zugangsberechtigung zu der Risikoprüfungsplattform eine E-Mail mit persönlichen Zugangsdaten. Im Anschluss an das Anlegen persönlicher Zugangsdaten erhält der Lizenznehmer die Möglichkeit, sich auf dem Server von versdiagnose anzumelden und die auf Grund des Nutzungsvertrags zur Verfügung gestellten Informationen abzurufen und für den in Ziff. 2.2. beschriebenen Zweck zu nutzen.

3.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die zur persönlichen Zugangsberechtigung zu der Risikoprüfungsplattform angelegten Daten geheim zu halten und diese keinem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. einen Zugriff auf diese zu ermöglichen. Wird dem Lizenznehmer bekannt, dass Dritte Kenntnis von diesen Daten erhalten haben oder besteht zumindest der Verdacht einer derartigen Kenntnis, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, unverzüglich neue Daten zur persönlichen Zugangsberechtigung anzulegen. versdiagnose ist berechtigt, den Zugang zu sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung des Datenzugriffs besteht.

4. Lizenzvergütung, Änderung der Vergütung, Außerordentliches Kündigungsrecht bei Änderung des Vergütungsmodells

4.1. Diesem Nutzungsvertrag liegen gesonderte Vertragsverhältnisse zwischen versdiagnose und den aufgeschalteten Versicherungsgesellschaften zugrunde, wonach die Gebühren für das Nutzungsrecht des Lizenznehmers von den Versicherungsgesellschaften getragen werden. Sollte sich dies Vergütungsmodell ändern, ist versdiagnose berechtigt, für das Zurverfügungstellen des Nutzungsrechts für die Nutzung der Risikoprüfungsplattform von dem Lizenznehmer eine Lizenzvergütung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages berechtigt. Die außerordentliche Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem das neue Vergütungsmodell bei versdiagnose in Kraft tritt. versdiagnose wird dem Lizenznehmer ein Angebot zur entgeltpflichtigen Fortsetzung des Nutzungsrechts unterbreiten. Bei Annahme des Angebots hat der Lizenznehmer die Lizenzgebühr für das Nutzungsrecht unmittelbar selbst zu zahlen und versdiagnose zu diesem Zweck ein SEPA-Lastschriftmandat (SEPA Basislastschriftverfahren) für ein Konto des Lizenznehmers an versdiagnose (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE31ZZZ00001311045, Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt) zur Begleichung der aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen mittels SEPA-Basislastschrift zu erteilen. Die Zahlung der Lizenzvergütung ist ausschließlich durch Einzug vom Konto des Lizenznehmers mittels SEPA-Basislastschrift möglich.

Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs gedeckt ist. Sollte ein Einzug nicht möglich sein oder die Abbuchung widerrufen werden, ist versdiagnose zu einer sofortigen Sperrung der Zugangsberechtigung berechtigt. Entstehende Kosten sind vom Lizenznehmer zu tragen.

4.2. Nach erstmaliger Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer, ist versdiagnose zur Erhöhung der Lizenzgebühr aufgrund gestiegener Gemeinkosten berechtigt, soweit die Kostensteigerung nicht entweder von versdiagnose selbst zu vertreten ist oder aus Umständen resultiert, die versdiagnose selbst schuldhaft gesetzt hat. Eine angemessene Anpassung der Vergütung kann daher insbesondere erfolgen (a) im Falle gestiegener Kosten für das Hosting des Lizenzgegenstandes, wenn die Kostensteigerung Folge gestiegener Energiekosten sind, (b) im Falle gestiegener Personalkosten, oder (c) im Falle einer Änderung der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der jeweils amtlichen Basis gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses oder einer Neuregelung um mehr als 5 % nach oben.
Im Falle einer Erhöhung der aktuell zu zahlenden Lizenzgebühr um mehr als 10%, ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen. Eine Preiserhöhung wird wirksam bei Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen.

4.3. Die Vergütung ist zahlbar jeweils zu Beginn eines Kalendermonats, bei jährlicher Zahlungsweise jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres.

4.4. Ist der Lizenznehmer bei monatlicher Zahlungsweise mit zwei Lizenzgebühren im Verzug, sind die bis zur Beendigung des laufenden Vertragsjahres zu zahlenden Lizenzgebühren sofort fällig. versdiagnose ist zur Einforderung berechtigt.

4.5. Sollte während der Laufzeit des Nutzungsvertrags eine Erweiterung des Nutzungsumfangs eintreten, erfolgt ab dem Zeitpunkt der Betätigung des dem Antrag entsprechenden Aktivierungslinks in Abhängigkeit der vom Lizenznehmer gewählten Zahlungsweise die neue Berechnung der Lizenzvergütung auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste.

4.6. versdiagnose wird dem Lizenznehmer vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Basislastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification) per E-Mail, Brief, Rechnung, Telefon oder Fax an die in der Bestellung vom Lizenznehmer angegebene (E-Mail)-Adresse senden, die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag enthält. Die Vorabinformation kann gesondert oder als Teil anderer Schriftstücke/Dokumente wie Rechnungen etc. versandt werden und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus (Erst- und Folgelastschriften im SEPA-Basislastschriftverfahren) erfolgen.

4.7. Sollte der Lizenznehmer das Angebot zur entgeltpflichtigen Nutzung der Risikoprüfungsplattform innerhalb einer in dem Angebot bestimmten angemessenen Frist ablehnen, ist versdiagnose zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages berechtigt. Die außerordentliche Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem das neue Vergütungsmodell bei versdiagnose in Kraft tritt. Ferner ist versdiagnose zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung zur Sperrung des Zugangs zur Risikoprüfungsplattform berechtigt, ohne dass es hierfür einer Vorabinformation und Kündigung an den Lizenznehmer bedarf.

5. Geheimhaltung

Die sich aus diesem Vertrag ergebenen Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung (vergl. Ziff. 2.2. und 3.2.) gelten auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

6. Haftung und Haftungsbeschränkungen

6.1. Der Lizenznehmer trägt alle Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Bestimmungen zur persönlichen Zugangsberechtigung entstehen. Er haftet für die Verletzung der Bestimmungen über die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz der Daten zur persönlichen Zugangsberechtigung gegenüber versdiagnose.

6.2. versdiagnose haftet nicht für

6.2.1. die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Versicherern der Risikoprüfungsplattform zur Verfügung gestellten Informationen;

6.2.2. den Ablauf und Inhalt einer von dem Lizenznehmer mit Hilfe der Risikoprüfungsplattform durchgeführten Beratung sowie die daraus resultierenden oder getroffenen Schlussfolgerungen;

6.2.3. Schäden, die aus vertragswidrig vorgenommener Nutzung der Risikoprüfungsplattform resultieren.

6.3. Das Informationsangebot auf der Risikoprüfungsplattform erfolgt ohne Gewährleistung.

6.4. Vorbehaltlich Ziff. 6.6. ist die Haftung von versdiagnose für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung von Daten und Software durch den Lizenznehmer eingetreten wäre.

6.5. Für alle Ansprüche gegen verdiagnose auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.6. versdiagnose haftet im Übrigen - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet versdiagnose

6.6.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

6.6.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Parteien jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von versdiagnose, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.

7. Vertragsstrafe

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 2.2., 3.2. und/oder 5. dieses Nutzungsvertrages kann versdiagnose gegen den Lizenznehmer - unbeschadet weitergehender Unterlassungs-, Auskunfts- und / oder Schadensersatzansprüche - eine von versdiagnose zu bestimmende angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 1.500,-- geltend machen. Die vorstehende Vertragsstrafe ist begründet, ohne dass versdiagnose einen entstandenen Schaden nachweisen muss. Macht versdiagnose neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet.

8. Datenschutz, Schweigepflichtentbindung, Auftragsverarbeitung

8.1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch versdiagnose erfolgt unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

8.2. versdiagnose verarbeitet die von dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten seiner Kunden im Auftrag des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

8.3. Soweit für die Nutzung der Risikoprüfungsplattform erforderlich, können von versdiagnose personenbezogene Daten des Lizenznehmers und / oder dessen Kunden im Auftrag des Lizenznehmers zum Zwecke der Vertragserfüllung an Dritte weitergegeben werden. Dritte in diesem Sinne sind insbesondere die auf der Risikoprüfungsplattform aufgeschalteten Versicherungsgesellschaften.

8.4. Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags werden ergänzt durch die im Internet veröffentlichte(n) Datenschutzinformationen bzw. Datenschutzerklärung.

8.5. Der Lizenznehmer ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden sowie für die erforderliche Information und etwaig erforderliche schriftliche Einwilligung des Kunden bezüglich der von ihm im Rahmen der Nutzung der Risikoprüfungsplattform verwendeten Kundendaten verantwortlich.

8.6. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass der Kunde über die Weitergabe seiner Daten an Dritte sowie technische Dienstleister (z.B. Versicherungspools, Softwarebetreiber und / oder Versicherer), die der Lizenznehmer zur Pflege, Betreuung und / oder Verwaltung von Kundendaten nutzt, informiert und damit einverstanden ist.

8.7. Ferner hat der Lizenznehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, mittels der Risikoprüfungsplattform an die Versicherungsgesellschaften zum Zwecke der Angebots-, Antragserstellung sowie für die Vertragserstellung einwilligt und die beteiligten Stellen von der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) entbindet. Für die Verwendung und Weitergabe von Gesundheitsdaten ist eine schriftliche Einwilligung des Kunden einzuholen. Der Lizenznehmer hat ferner sicherzustellen, dass versdiagnose sowie die weiteren beteiligten Stellen die erforderlichen personenbezogenen Daten, einschließlich Gesundheitsangaben und Bankinformationen zum Verlauf über die Anwendung der Risikoprüfungsplattform (sowie ggf. vom Lizenznehmer zu benennende weitere Dienstleister) zum Zweck der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung übermitteln, speichern und verarbeiten dürfen.

8.8. Es gilt die jeweils aktuelle Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (unter: https://wiki.fb-portal.de/display/VD einsehbar), welche die Einzelheiten der Verarbeitung der von dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten regelt.

8.9. versdiagnose ist berechtigt, im Rahmen der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen Nutzungsstatistiken über den Nutzungsumfang des Lizenznehmers zu dem Zweck zu erstellen,

  • um Marktforschung zu betreiben
  • um missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung zu erkennen und zu verhindern.

9. Elektronische Risikoprüfungsplattform

9.1. Die Risikoprüfungsplattform ist eine elektronische onlinebasierte Risikoprüfungsplattform zur automatisierten Risikoprüfung und Annahmeentscheidung. Durch die Beantwortung von Gesundheitsfragen kann der Lizenznehmer erfahren, zu welchen Konditionen sein Kunde bei den auf der Risikoprüfungsplattform aufgeschalteten Versicherungsunternehmen und -Produkten versicherbar ist. Ein möglicher Versicherungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Lizenznehmer, dessen Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande. versdiagnose erbringt mit diesem Internetangebot keine Anlageberatung, Anlagevermittlung, Versicherungsberatung, Versicherungsvermittlung insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung oder sonstige Leistung, die einer gesonderten gesetzlichen Erlaubnis bedarf.

9.2. versdiagnose kann nicht gewährleisten, dass zwischen dem Kunden des Lizenznehmers und dem Versicherer ein Vertrag zustande kommt.

9.3. versdiagnose ist nicht Vertreter eines Versicherers oder Vertragspartei des mit dem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Eine Haftung aus diesem Vertrag wird nicht übernommen.

10. Vertragsdauer

10.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag beginnt an dem Tag der Versendung der E-Mail zur persönlichen Zugangsberechtigung zu der Risikoprüfungsplattform, siehe Ziffer 3.1., zu laufen. Die E-Mail wird an die in der Bestellung vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse gesandt.

Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres von jeder Seite kündbar

10.2. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn ein Vertragspartner zahlungsunfähig, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen diesen eröffnet ist. Ein wichtiger Grund liegt für versdiagnose auch dann vor, wenn der Lizenznehmer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte verstößt.

10.3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10.4. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner erforderlich.

10.5. versdiagnose behält sich vor, den Lizenznehmer vom Gebrauch der Risikoprüfungsplattform auszuschließen, insbesondere wenn ein Missbrauch des Lizenznehmers an der Risikoprüfungsplattform, ein vertragswidriges Verhalten oder ein Verhalten gegen diese Vertragsbestimmungen besteht. Ebenfalls kann der Lizenznehmer von der Nutzung ausgeschlossen werden, wenn bei den teilnehmenden Versicherern auf der Risikoprüfungsplattform ein vertragswidriges Verhalten des Lizenznehmers aus dem Vertragsverhältnis zu einem Versicherer vorliegt oder andere Gründe bestehen, die eine weitere zur Verfügung Stellung der Risikoprüfungsplattform aus Sicht von versdiagnose und der angeschlossenen Versicherer, als nicht zumutbar zu bewerten ist.

11. Schlussbestimmungen, Einwilligung in den Erhalt kommerzieller Kommunikation

11.1. Für den Fall dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht (ergänzende Vertragsauslegung). Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.

11.2. Der Lizenznehmer ist mit der Kontaktaufnahme durch versdiagnose zum Erhalt von fachlichen Informationen, Update-Informationen, Informationen zu neuen Produkten oder Funktionen und Anwendertipps einverstanden. Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos per Post, Fax oder E-Mail widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: versdiagnose GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Fax.: 0049-511 35771713, E-Mail: info(at)versdiagnose.de

11.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist Hannover.

Stand 04/2019